Zuerst festlegen, was bleiben soll.
Zeigen Sie uns, welche Beläge oder Bauteile entfernt werden sollen und welche angrenzenden Bereiche erhalten bleiben. Ein eindeutiger Umfang verhindert Missverständnisse zwischen Vorbereitung, Rückbau und Ausbau.
Der Zustand vorhandener Materialien und mögliche Anschlüsse sind wichtige Voraussetzungen. Rückbau ist keine pauschale Freigabe, beliebige Bauteile zu entfernen.
Transport und Zugang gehören zur Aufgabe.
- Geschoss, Treppen und mögliche Aufzugnutzung.
- Wege zwischen Arbeitsbereich und Abtransport.
- Schutz verbleibender Flächen und genutzter Räume.
- Materialien und ungefährer Umfang.
- Gegebenenfalls notwendige Abstimmungen zu Stell- oder Lagerflächen.
Unbekannte Materialien nicht einfach mitplanen.
Bei unklaren Baustoffen oder einem Verdacht auf Belastungen braucht es vor den betreffenden Arbeiten eine gesonderte Klärung. Diese Seite beschreibt keine Schadstoffsanierung und keine entsprechende Qualifikation.
Teilen Sie bekannte Unterlagen oder Hinweise deshalb früh mit. Ob und welche weiteren Fachstellen erforderlich sind, muss vor Beginn feststehen.
Den Wiederaufbau früh mitdenken.
Wenn nach dem Rückbau neue Böden, Fliesen oder Trockenbau entstehen sollen, müssen Untergründe und Anschlüsse in die Planung einfließen. Fragen Sie zusammenhängende Arbeiten deshalb möglichst gemeinsam an. Das Angebot benennt die vorgesehenen Leistungen und offenen Voraussetzungen.
Häufige Fragen. Klar beantwortet.
Ist Entsorgung immer inklusive?
Nur im vereinbarten Leistungsumfang. Art und Umfang der Entsorgung werden vorab besprochen und im Angebot berücksichtigt.
Kann ich selbst Vorarbeiten übernehmen?
Das kann nach Absprache möglich sein. Besprechen Sie vorab, was Sie vorbereiten möchten und welchen Zustand der Arbeitsbereich für die weiteren Arbeiten benötigt.
