1. Das Ziel in eigenen Worten festhalten.
Was stört Sie an den vorhandenen Räumen? Was soll anschließend anders aussehen oder besser funktionieren? Schreiben Sie pro Raum wenige konkrete Punkte auf. So wird aus „alles neu“ ein besprechbares Vorhaben.
Trennen Sie Wünsche von bereits feststehenden Anforderungen. Ein fester Einzugstermin ist beispielsweise etwas anderes als eine noch offene Materialvorliebe.
2. Fotos mit Zusammenhang machen.
- Eine Gesamtansicht pro betroffenem Raum.
- Vorhandene Böden, Wände und Decken zeigen.
- Wichtige Übergänge, Ecken oder sichtbare Schäden ergänzen.
- Zugang und Transportwege bei Bedarf mit abbilden.
- Persönliche Dokumente und unbeteiligte Personen aus dem Bild lassen.
3. Maße und Unterlagen bereitlegen.
Grobe Raummaße und vorhandene Grundrisse reichen für die erste Orientierung. Wenn Sie es nicht sicher wissen, kennzeichnen Sie Maße als ungefähr oder lassen die Angabe offen.
Produktdaten zu bereits gekauftem Material sowie Unterlagen zu vorhandenen Aufbauten können helfen. Nicht vorhandene Unterlagen müssen nicht erfunden werden; wir klären, was zusätzlich benötigt wird.
4. Nutzung, Zugang und Vorarbeiten klären.
- Ist der Bereich leer, möbliert oder bewohnt?
- Wer ermöglicht den Zugang zur Besichtigung?
- Sind Geschoss und Aufzugnutzung bekannt?
- Welche Vorarbeiten möchten Sie selbst übernehmen?
- Welche anderen Fachbetriebe sind bereits eingeplant?
- Gibt es Hinweise auf unklare Baustoffe oder besondere Anforderungen?
5. Vorbereitungen nicht mit Ausführung verwechseln.
Entfernen Sie nicht vorsorglich Beläge oder Bauteile, wenn der Umfang noch nicht besprochen ist. Auch gemeinschaftliche Flächen und vorhandene Installationen können betroffen sein.
In der Besichtigung werden Voraussetzungen, mögliche Lösungen und offene Entscheidungen sichtbar. Erst danach wird das Angebot aufgestellt.
Häufige Fragen. Klar beantwortet.
Kann ich ohne Fotos eine Anfrage stellen?
Ja. Fotos sind hilfreich und können später ergänzt werden.
Soll ich vorab selbst Rückbauarbeiten machen?
Nur nach vorheriger Abstimmung. Erst sollte klar sein, was entfernt werden darf und welcher Zustand anschließend benötigt wird.
